Kölner Architekturpreis e.V. Bachemer Straße 240 50935 Köln
Vorstand Björn Severin, Anja Reiners, Rolf Vollmer, Annelen Schmidt-Vollenbroich
Teilnahmeberechtigung und Projekte
Teilnahmeberechtigt sind Architekt/innen, Innenarchitekt/innen, Stadtplaner/innen, Landschaftsarchitekt/innen sowie freie Künstler/innen, mit ihren Bauherr/innen. In dieser Konstellation übernehmen die Teilnahmeberechtigten Verantwortung für die kulturelle Relevanz der Stadt und die Lebensqualität der Bewohner. Die Zusammenarbeit zwischen Gestaltern und Auftraggebern ist daher ebenfalls Gegenstand dieses Architekturpreises.
Die Auszeichnung wird für herausragende baukünstlerische Leistungen vergeben, die das Gesicht unserer gestalteten Umwelt prägen. Die Auszeichnungen können für ein Bauwerk (Neubau, Umbau, Ausbau), eine Gebäudegruppe, eine städtebauliche Anlage, eine Freianlage oder eine temporäre Intervention im öffentlichen Raum zuerkannt werden.
Gesucht werden Projekte mit urbaner Ausstrahlung. Das sind realisierte Planungen, die imstande sind, ihr Umfeld aufzuwerten. Schließlich lebt Architektur ganz wesentlich von ihrer Anschlussfähigkeit an den sie umgebenden Kontext bzw. durch die von ihr ausgehende Ortsprägung. Das schließt eigenständige und kontrastreiche Lösungen ebenso wie neue Bautypologien und Planungsstrategien ein.
Zum Auszeichnungsverfahren sind Projekte zugelassen, die nach dem 01.01.2017 fertiggestellt wurden und sich in der Stadt Köln, dem Rhein-Erft-Kreis (Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling), Gemeinden im Oberbergischen Kreis (Bergneustadt, Engelskirchen, Lindlar, Gummersbach, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröhl, Wiehl, Wipperfürth) oder in Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis (Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal Overath, Rösrath) befinden.
Die Teilnehmer/innen verpflichten sich zur Einhaltung der unter „Einzureichende Unterlagen“ bestimmten Präsentationsvorgaben. Abweichende Präsentationen werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Ausgabe der Auslobungsunterlagen
Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt ab dem 16.11.2020 Dazu gehören:
Die Richtlinien zur Vergabe des Kölner Architekturpreises
Der Auslobungstext
Der Anmeldebogen
Erklärung von Architekt/in und Bauherr/in
Erklärung des/der Fotograf/in
Download der Auslobungsunterlagen
Die Unterlagen stehen ab sofort als PDF-Datei zum Download bereit:
Hinweis: Der Anmeldebogen beinhaltet zusätzlich die Erklärung von Architekt/in und Bauherr/in und die Erklärung des/der Fotograf/in).
Anmeldung und Teilnahmegebühr
Pro teilnehmender Arbeit sind ein ausgefüllter Anmeldebogen, die Erklärung von Architekt/in und Bauherr/in, die Erklärung des/der Fotograf/in zur Urheberschaft und zur rechtefreien Nutzung der Fotos einzureichen sowie eine Gebühr von 300,– Euro mit dem Namen des/r Teilnehmer/in und dem Vermerk „Kölner Architekturpreis 2021“ auf das Konto des Kölner Architekturpreis e.V. zu überweisen.
Die Anmeldung (Anmeldebogen, Urheberrechtserklärungen und der Einzahlungsbeleg über die Teilnahmegebühr) ist per E-Mail bis zum 03.02.2021 an den Kölner Architekturpreis e.V. zu richten: kap@koelnerarchitekturpreis.de
Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist Vorbedingung für die Zusendung des Uploadlinks. Die einzureichenden Unterlagen können bis zum 10.02.2021 hochgeladen werden.
Einzureichende Unterlagen
Maximal zwei Plandarstellungen im Format 84 x 84 cm pro einzureichender Arbeit. Die Plandarstellungen sind ausschließlich digital im PDF- und zusätzlich im JPG-Format zu erstellen. Der Auslober veranlasst den Druck der Darstellungen auf Tafeln im oben genannten Format. Jede Plandarstellung ist mit der Bezeichnung des Objektes und dem Namen des/der Architekt/in sowie des/der Bauherr/in zu versehen. Auf den Plandarstellungen ist neben Fotos (mit Urheberbezeichnung) und Plänen ein kurzer Erläuterungsbericht anzubringen.
Eine Auswahl von Fotos und Plänen (JPG- u. PDF-Format) sowie der Erläuterungstext (doc- und pdf-Format) sind zusätzlich hochzuladen. Diese Unterlagen dienen der Veröffentlichung des Objektes im Katalog. Die Fotos müssen rechtefrei und in einer druckfähigen Auflösung (300 dpi bei max. Größe DIN A5) vorliegen. Fotograf/innen sind jeweils zu benennen.
Um das eingereichte Projekt vor Ort besichtigen und betreten zu können, ist dem Auslober für die Tage der Jurysitzung (11./12.03.2021) unbedingt eine Ansprechperson mit Telefonnummer zu benennen (siehe Anmeldebogen).
Wichtiger Hinweis: Bei den Darstellungen ist darauf zu achten, dass die Jury nicht in jedem Fall eine Vor-Ort-Besichtigung vornehmen kann. Die Qualität der Arbeiten soll – soweit möglich – aus dem dargestellten Material ersichtlich sein.
Kriterien
Die Projektdokumentationen sollen eine Beurteilung nach folgenden Kriterien ermöglichen:
Architektur und Gestaltung
Einbindung in die städtebauliche und landschaftliche Umgebung
Angemessenheit der Lösung bezogen auf die Aufgabe
Leistung im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bauens/innovative Ansätze
Umweltverträglichkeit
Zusammenarbeit von Bauherr/innen und Architekt/innen und Unternehmer/innen
Jury
Donatella Fioretti, Bruno Fioretti Marquez, Berlin Anne Kaestle, Duplex Architekten, Zürich Thomas Kröger, tka, Berlin Laura Weißmüller, Architekturkritikerin, München Marcel Odenbach, Künstler, Köln
Preisverleihung, Ausstellung und Qualifizierung zum Architekturpreis Nordrhein-Westfalen
Die Preise werden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung überreicht.
Die Preisverleihung findet am 26.03.2021 um 19 Uhr im Rautenstrauch-Joest-Museum (RJM), Cäcilienstraße 29-33, 50676 Köln statt.
Alle eingereichten Projekte werden in einer öffentlichen Ausstellung im VHS-Forum im RJM, Cäcilienstraße 29-33, 50676 Köln gezeigt. Die Ausstellung ist vom 27. bis 28.03.2020 täglich von 10-18 Uhr geöffnet.
Die Teilnehmer/innen erklären sich mit der Darstellung ihrer Beiträge in der Ausstellung sowie im Katalog einverstanden.
Flankierend zur Ausstellung der eingereichten Arbeiten werden auf der Website des Kölner Architekturpreises alle Arbeiten digital präsentiert.
Die beim Kölner Architekturpreis mit „Auszeichnung“ versehenen Arbeiten qualifizieren sich ohne weitere Anmeldung zur Teilnahme am Architekturpreis Nordrhein-Westfalen 2021 des BDA-Landesverbands NRW, sofern die Arbeiten der Satzung des Architekturpreises Nordrhein- Westfalen 2021 entsprechen.
Terminübersicht
Bekanntmachung 16.11.2020 Anmeldung bis spätestens 03.02.2021 Einreichung der Arbeiten bis spätestens 10.02.2021 Jurysitzung 11. und 12.03.2021 Preisverleihung und Ausstellungseröffnung 26.03.2021, 19:00 Uhr
Ausstellung 27. bis 28.03.20201, täglich von 10:00-18:00 Uhr
Einverständniserklärung und Freistellung von Rechten Dritter
Die Teilnehmer/innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren mit dem Inhalt und den Bestimmungen dieser Auslobung
Die Teilnehmer/innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren damit einverstanden, dass ihre Werke im Rahmen der Ausstellung „Kölner Architekturpreis 2021“ sowie in einem gleichnamigen Katalog veröffentlicht werden.
Sie stellen den Auslober bei allen eingereichten Unterlagen (Fotos etc.) frei von Rechten Dritter, sie erklären, dass sie alleinige/r Urheber/in des eingereichten Werks sind und das Einverständnis zur Teilnahme beim Bauherr/in bzw. Eigentümer/in des Objektes eingeholt haben.
Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.OkNeinDatenschutzerklärung