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Richtlinien für die Verleihung des Kölner Architekturpreises
Präambel
- Die Aufgabe des „Vereins Kölner Architekturpreis e.V.“ (KAP) ist es, die Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und Umwelt zu heben und zu fördern.
- Der Kölner Architekturpreis wird mit dem Ziel vergeben, in diesem Sinne vorbildliche Bauten im Raum der Stadt Köln und den umliegenden Kreisgebieten des Auslobungsbereiches auszuzeichnen.
- Die Auszeichnung soll dazu beitragen, das öffentliche Bewußtsein für Qualität im Planen und Bauen zu heben und zu fördern und Qualitätsmaßstäbe in der zeitgenössischen Architektur zu setzen.
- Die Auszeichnung wird für herausragende baukünstlerische Leistungen vergeben. Diese finden sich nicht nur bei den prominenten Bauten, sondern in gleicher Weise bei den alltäglichen Bauaufgaben, die das Gesicht unserer Städte und Landschaften prägen.
- Es wird nicht nur die Leistung der beteiligten Architekten/innen, sondern gleichermaßen auch der verantwortungsvolle Part der Bauherren/innen gewürdigt.
I. Vergabe und Gegenstand des Architekturpreises
- Der KAP wird in geeigneten Zeitabständen, in der Regel alle drei Jahre, vergeben, mindestens jedoch alle 5 Jahre.
- Er kann für ein Bauwerk (Neubau, Umbau Ausbau), eine Gebäudegruppe oder eine städtebauliche Anlage zuerkannt werden.
- Die zur Beurteilung eingereichten Arbeiten können aus allen Bereichen der Architektur und Stadtraumgestaltung kommen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Jurierung fertiggestellt und dürfen nicht älter als fünf Jahre sein.
II. Teilnahme
- Teilnahmeberechtigt sind Bauten, die von ihren Bauherren/innen oder ihren Architekten/innen oder auch von Dritten vorgeschlagen werden. Die Gebäude können in der Stadt Köln, dem Rhein-Erft-Kreis (Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling), einigen Gemeinden im Oberbergischen Kreis (Bergneustadt, Engelskirchen, Lindlar, Gummersbach, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröhl, Wiehl, Wipperfürth) oder in einigen Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis (Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal, Overath, Rösrath) liegen und müssen im ausgelobten Zeitraum fertiggestellt worden sein.
- Vorschläge oder Hinweise auf preiswürdige Objekte werden auch von Dritten entgegengenommen. Der Verein Kölner Architekturpreis bittet dann die vorgeschlagenen Architekten/innen um Teilnahme am Verfahren.
- Der Verein Kölner Architekturpreis kann auch selbst geeignete Vorschläge unterbreiten und Unterlagen erbitten.
- Für die Teilnahme wird eine vom Durchführungsbeauftragten festgelegte Schutzgebühr erhoben, durch die die Kosten des Verfahrens abgedeckt werden sollen. Mögliche Überschüsse werden dem Etat zugeführt. Die Schutzgebühr ist bei Abgabe der Unterlagen zu entrichten.
III. Verfahren
- Das gesamte Verfahren wird durch die Durchführungsbeauftragten unter Ausschluß des Rechtsweges abgewickelt.
- Zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbes werden vom Vorstand des Vereins KAP zwei Mitglieder benannt.
IV. Vorprüfung
- Der/die Durchführungsbeauftragte/n organisiert/en die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen auf formale Zulässigkeit. Sie werden mit der Abwicklung des Verfahrens betraut.
V. Jury
- Die Jury wird vom Vorstand des KAP vorgeschlagen und eingeladen. Sie soll aus drei namhaften Architekten/innen, deren Arbeitsfeld überwiegend außerhalb Kölns liegen soll sowie einem/r Architekturjournalisten/in oder -publizisten und einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens bestehen.
- Jurymitglieder dürfen nicht mit eigenen Arbeiten an dem Verfahren teilnehmen.
- Die Jury wählt aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n). Nach informatorischem Überblick legt die Jury selbst das weitere Auswahlverfahren fest. Sie bestimmt, welche der eingereichten Arbeiten vor Ort besichtigt werden. Über das Auswahlverfahren ist ein Protokoll anzufertigen. Die Jury begründet jede Auszeichnung mit einer schriftlichen Würdigung.
- Die KAP-Beauftragten können ohne Stimmrecht an der Jurysitzung teilnehmen, sofern sie kein eigenes Objekt eingereicht haben.
- Das Verfahren ist unanfechtbar, die Entscheidung der Jury ist endgültig; der Rechtsweg ist sowohl hinsichtlich des Verfahrens als auch hinsichtlich der Entscheidung insgesamt ausgeschlossen.
- Die Jury tagt unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
VI. Preise und Preisverleihung
- Preisrang: Es werden in der Regel 10 bis 20 Preise vergeben.
- Die Preise werden für das gemeinsame Werk an Architekt/in und Bauherrn/innen vergeben.
- Das prämierte Gebäude wird mit einer Urkunde ausgezeichnet und mit einer Plakette versehen, die Bauherren/innen und Architekt/innen übergeben werden.
- Alle Preise werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung verliehen.
VII. Ausstellung und Dokumentation
- Alle eingereichten Arbeiten werden zusammen mit den Namen der Preisträger öffentlich ausgestellt und in einer Dokumentation publiziert.
- Durch ihre Beteiligung am Verfahren erteilen die Teilnehmer/innen ihre Zustimmung zur Ausstellung ihrer Arbeiten und zur Katalogdokumentation sowie zur sonstigen Veröffentlichung auf Grundlage der Juryentscheidung ohne Vergütung und stellen dem KAP das dafür erforderliche Material kostenlos und frei von Rechten Dritter zur Verfügung.
- Am Entwurf beteiligte Mitverfasser (z.B. Mitarbeiter/innen, Innenarchitekten/innen, Landschaftarchitekten/innen, Fachingenieur(e)/innen usw.) sowie Fotografen/innen werden aus urheberrechtlichen Gründen namentlich benannt.
VIII. Einverständniserklärung
- Alle Teilnehmer/innen erklären sich mit dem gesamten Inhalt und allen Bestimmungen dieser Richtlinien einverstanden.
Köln, 22. März 2010, ergänzt am 31. März 2010

| Die PDF-Version der Auslobung, der Richtlinien und des Bewerbungs- und Anmeldebogens können Sie hier herunterladen:
»http://www.koelnerarchitekturpreis.de/fileadmin/media/kap/kap2010/kap_2010.pdf |


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