Auslobung 2024

Kölner Architekturpreis e.V.
Bachemer Straße 240
50935 Köln

Vorstand
Prof. Björn Severin, Anja Reiners, Rolf Vollmer, Annelen Schmidt-Vollenbroich

Teilnahmeberechtigung und Projekte

  • Teilnahmeberechtigt sind Architekt/innen, Innenarchitekt/innen, Stadtplaner/innen, Landschaftsarchitekt/innen sowie freie Künstler/innen, mit ihren Bauherr/innen. In dieser Konstellation übernehmen die Teilnahmeberechtigten Verantwortung für die kulturelle Relevanz der Stadt und die Lebensqualität der Bewohner. Die Zusammenarbeit zwischen Gestaltern und Auftraggebern ist daher ebenfalls Gegenstand dieses Architekturpreises.
  • Die Auszeichnung wird für herausragende baukünstlerische Leistungen vergeben, die das Gesicht unserer gestalteten Umwelt prägen. Die Auszeichnungen können für ein Bauwerk (Neubau, Umbau, Ausbau), eine Gebäudegruppe, eine städtebauliche Anlage, eine Freianlage oder eine temporäre Intervention im öffentlichen Raum zuerkannt werden.
  • Gesucht werden Projekte mit urbaner Ausstrahlung. Das sind realisierte Planungen, die imstande sind, ihr Umfeld aufzuwerten. Schließlich lebt Architektur ganz wesentlich von ihrer Anschlussfähigkeit an den sie umgebenden Kontext bzw. durch die von ihr ausgehende Ortsprägung. Das schließt eigenständige und kontrastreiche Lösungen ebenso wie neue Bautypologien und Planungsstrategien ein.
  • Zum Auszeichnungsverfahren sind Projekte zugelassen, die nach dem 01.01.2020 fertiggestellt wurden und sich in der Stadt Köln, dem Rhein-Erft-Kreis (Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling), Gemeinden im Oberbergischen Kreis (Bergneustadt, Engelskirchen, Lindlar, Gummersbach, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröhl, Wiehl, Wipperfürth) oder in Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis (Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal Overath, Rösrath) befinden.
  • Es ist nicht zulässig ein Projekt ein zweites Mal einzureichen.
  • Die Teilnehmer/innen verpflichten sich zur Einhaltung der unter
    „Einzureichende Unterlagen“ bestimmten Präsentationsvorgaben. Abweichende Präsentationen werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Ausgabe der Auslobungsunterlagen

Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt ab dem 16.10.2023
Dazu gehören:

  • Die Richtlinien zur Vergabe des Kölner Architekturpreises
  • Der Auslobungstext 
  • Der Anmeldebogen mit den Erklärungen von Architekt/in, Bauherr/in und Fotograf/in

Download der Auslobungsunterlagen

Die Unterlagen stehen ab sofort als PDF-Datei zum Download bereit:

Hinweis: Der Anmeldebogen beinhaltet zusätzlich die Erklärung von Architekt/in und Bauherr/in und die Erklärung des/der Fotograf/in).

Anmeldung und Teilnahmegebühr

Pro teilnehmender Arbeit sind ein ausgefüllter Anmeldebogen, die Erklärung von Architekt/in und Bauherr/in, die Erklärung des/der Fotograf/in zur Urheberschaft und zur rechtefreien Nutzung der Fotos einzureichen sowie eine Gebühr von 300,– Euro mit dem Namen des/r Teilnehmer/in und dem Vermerk „Kölner Architekturpreis 2024“ auf das Konto des Kölner Architekturpreis e.V. zu überweisen.

Kölner Architekturpreis e.V.
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE84370501980041732280
BIC: COLSDE33XXX

  • Die Anmeldung (Anmeldebogen, Urheberrechtserklärungen und der Einzahlungsbeleg über die Teilnahmegebühr) ist per E-Mail in der Zeit vom 15. bis einschließlich 25. Januar 2024 an den Kölner Architekturpreis e.V. zu richten: kap@koelnerarchitekturpreis.de
  • Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist Vorbedingung für die Anerkennung der eingereichten Unterlagen. Die geforderten Unterlagen sind per WeTransfer mit einem Downloadlink in der E-Mail zur Anmeldung zu versenden.

Einzureichende Unterlagen

  • Maximal zwei Plandarstellungen im Format 84 x 84 cm pro einzureichender Arbeit. Die Plandarstellungen sind ausschließlich digital im PDF- und zusätzlich im JPG-Format zu erstellen. Jede Plandarstellung ist mit der Bezeichnung des Objektes und dem Namen des/der Architekt/in sowie des/der Bauherr/in zu versehen. Auf den Plandarstellungen ist neben Fotos (mit Urheberbezeichnung) und Plänen ein kurzer Erläuterungsbericht anzubringen.
  • Eine Auswahl von Fotos und Plänen (JPG- u. PDF-Format) sowie der Erläuterungstext (doc- und pdf-Format) sind zusätzlich hochzuladen. Diese Unterlagen dienen der Veröffentlichung des Objektes im Katalog und in der Ausstellung. Die Fotos müssen rechtefrei und in einer druckfähigen Auflösung (300 dpi bei max. Größe DIN A5) vorliegen. Ein besonders repräsentatives Bild soll als Titelfoto in der Ausstellung gezeigt werden. Hierfür ist eine ausgewählte Darstellung mit der Auflösung von 600 dpi bei einer Größe von DIN A3 einzureichen. Fotograf/innen sind jeweils zu benennen.

  • Um das eingereichte Projekt vor Ort besichtigen und betreten zu können, ist dem Auslober für die Tage der Jurysitzung (22./23.02.2024) unbedingt eine Ansprechperson mit Telefonnummer zu benennen (siehe Anmeldebogen).
  • Wichtiger Hinweis: Bei den Darstellungen ist darauf zu achten,
    dass die Jury nicht in jedem Fall eine Vor-Ort-Besichtigung vornehmen kann. Die Qualität der Arbeiten soll – soweit möglich – aus dem dargestellten Material ersichtlich sein.

Kriterien

Die Projektdokumentationen sollen eine Beurteilung nach folgenden Kriterien ermöglichen:

  • Architektur und Gestaltung
  • Einbindung in die städtebauliche und landschaftliche Umgebung
  • Angemessenheit der Lösung bezogen auf die Aufgabe
  • Leistung im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bauens/innovative Ansätze
  • Klimaneutralität und Umweltverträglichkeit
  • Zusammenarbeit von Bauherr/innen und Architekt/innen und Unternehmer/innen

Jury

  • Hiromi Hosoya, HOSOYA SCHAEFER ARCHITECTS, Zürich/Kyoto
  • Lena Unger, Meier Unger Architekten, Leipzig
  • Robin Winogrond, robin winogrond landscape architecture and urban design, Zürich
  • Jeanette Kunsmann, Architekturkritikerin/Journalistin, Berlin
  • Isabel Apiarius-Hanstein, Kunsthaus Lempertz, Köln

Preisverleihung, Ausstellung und Qualifizierung zum Architekturpreis Nordrhein-Westfalen

  • Die Preise werden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung überreicht.
  • Die Preisverleihung findet am 08.04.2024 um 19 Uhr im Kölnischen Kunstverein, Hahnenstraße 6, 50667 Köln statt.
  • Alle eingereichten Projekte werden dort in einer öffentlichen Ausstellung vom 09. bis 12.04.2024 täglich von 11-18 Uhr gezeigt.
  • Die Teilnehmer/innen erklären sich mit der Darstellung ihrer Beiträge in der Ausstellung sowie im Katalog einverstanden.

  • Flankierend zur Ausstellung der eingereichten Arbeiten werden auf der Website des Kölner Architekturpreises alle Arbeiten digital präsentiert.
  • Die beim Kölner Architekturpreis mit „Auszeichnung“ versehenen Arbeiten qualifizieren sich ohne weitere Anmeldung zur Teilnahme am Architekturpreis Nordrhein-Westfalen 2024 des BDA-Landesverbands NRW, sofern die Arbeiten der Satzung des Architekturpreises Nordrhein-Westfalen 2024 entsprechen.

Terminübersicht

16.10.2023
Veröffentlichung


15.01.2024 bis 25.01.2024
Anmeldung und Einreichung der Arbeiten


22. und 23.02.2024
Jurysitzung


08.04.2024
Preisverleihung und Ausstellungseröffnung im Kölnischen Kunstverein


09.04.2024 bis 12.04.2024
Ausstellung im Kölnischen Kunstverein

Einverständniserklärung und Freistellung von Rechten Dritter

  • Die Teilnehmer/innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren mit dem Inhalt und den Bestimmungen dieser Auslobung sowie der Richtlinien einverstanden.
  • Die Teilnehmer/innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren damit einverstanden, dass ihre Werke im Rahmen der Ausstellung „Kölner Architekturpreis 2024“ sowie in einem gleichnamigen Katalog veröffentlicht werden.
  • Sie stellen den Auslober bei allen eingereichten Unterlagen (Fotos etc.) frei von Rechten Dritter, sie erklären, dass sie alleinige/r Urheber/in des eingereichten Werks sind und das Einverständnis zur Teilnahme beim Bauherr/in bzw. Eigentümer/in des Objektes eingeholt haben.