Vorstand Annelen Schmidt-Vollenbroich, Anja Reiners, Martin Halfmann, Michael Weichler
Teilnahmeberechtigung und Projekte
Teilnahmeberechtigt sind Architekt/innen, Innenarchitekt/innen, Stadtplaner/innen, Landschaftsarchitekt/innen sowie freie Künstler/innen, mit ihren Bauherr/innen. In dieser Konstellation übernehmen die Teilnahmeberechtigten Verantwortung für die kulturelle Relevanz der Stadt und die Lebensqualität der Bewohner. Die Zusammenarbeit zwischen Gestaltern und Auftraggebern ist daher ebenfalls Gegenstand dieses Architekturpreises.
Die Auszeichnung wird für herausragende baukünstlerische Leistungen vergeben, die das Gesicht unserer gestalteten Umwelt prägen. Die Auszeichnungen können für ein Bauwerk (Neubau, Umbau, Ausbau), eine Gebäudegruppe, eine städtebauliche Anlage, eine Freianlage oder eine temporäre Intervention im öffentlichen Raum zuerkannt werden.
Gesucht werden Projekte mit urbaner Ausstrahlung. Das sind realisierte Planungen, die imstande sind, ihr Umfeld aufzuwerten. Schließlich lebt Architektur ganz wesentlich von ihrer Anschlussfähigkeit an den sie umgebenden Kontext bzw. durch die von ihr ausgehende Ortsprägung. Das schließt eigenständige und kontrastreiche Lösungen ebenso wie neue Bautypologien und Planungsstrategien ein.
Zum Auszeichnungsverfahren sind Projekte zugelassen, die nach dem 01.01.2023 fertiggestellt wurden und sich in der Stadt Köln, dem Rhein-Erft-Kreis (Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling), Gemeinden im Oberbergischen Kreis (Bergneustadt, Engelskirchen, Lindlar, Gummersbach, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröhl, Wiehl, Wipperfürth) oder in Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis (Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal Overath, Rösrath) befinden.
Es ist nicht zulässig ein Projekt ein zweites Mal einzureichen.
Die Teilnehmer/innen verpflichten sich zur Einhaltung der unter „Einzureichende Unterlagen“ bestimmten Präsentationsvorgaben. Abweichende Präsentationen werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Ausgabe der Auslobungsunterlagen
Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt ab dem 30.04.2026 Dazu gehören:
Die Richtlinien zur Vergabe des Kölner Architekturpreises
Der Auslobungstext
Der Anmeldebogen mit den Erklärungen von Architekt/in, Bauherr/in und Fotograf/in
Download der Auslobungsunterlagen
Die Unterlagen stehen ab sofort als PDF-Datei zum Download bereit:
Hinweis: Der Anmeldebogen beinhaltet zusätzlich die Erklärung von Architekt/in und Bauherr/in und die Erklärung des/der Fotograf/in).
Anmeldung und Teilnahmegebühr
Pro teilnehmender Arbeit sind ein ausgefüllter Anmeldebogen, die Erklärung von Architekt/in und Bauherr/in, die Erklärung des/der Fotograf/in zur Urheberschaft und zur rechtefreien Nutzung der Fotos einzureichen sowie eine Gebühr von 300,– Euro mit dem Namen des/r Teilnehmer/in und dem Vermerk „Kölner Architekturpreis 2026“ auf das Konto des Kölner Architekturpreis e.V. zu überweisen. Für Gebäude mit einer BGF unter 300m2 reduziert sich die Gebühr auf 200,- Euro.
Die Anmeldung (Anmeldebogen, Urheberrechtserklärungen und der Einzahlungsbeleg über die Teilnahmegebühr) ist per E-Mail in der Zeit vom 01. Juni bis einschließlich 01. Juli 2026 an den Kölner Architekturpreis e.V. zu richten:kap@koelnerarchitekturpreis.de
Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist Vorbedingung für die Anerkennung der eingereichten Unterlagen. Die geforderten Unterlagen sind per WeTransfer mit einem Downloadlink in der E-Mail zur Anmeldung zu versenden.
Einzureichende Unterlagen
Maximal zwei Plandarstellungen im Format 84 x 84 cm pro einzureichender Arbeit. Die Plandarstellungen sind ausschließlich digital im PDF- und zusätzlich im JPG-Format zu erstellen. Jede Plandarstellung ist mit der Bezeichnung des Objektes und dem Namen des/der Architekt/in sowie des/der Bauherr/in zu versehen. Auf den Plandarstellungen ist neben Fotos (mit Urheberbezeichnung) und Plänen ein kurzer Erläuterungsbericht anzubringen.
Eine Auswahl von Fotos und Plänen (JPG- u. PDF-Format) sowie der Erläuterungstext (doc- und pdf-Format) sind zusätzlich hochzuladen. Diese Unterlagen dienen der Veröffentlichung des Objektes im Katalog und in der Ausstellung. Die Fotos müssen rechtefrei und in einer druckfähigen Auflösung (300 dpi bei max. Größe DIN A5) vorliegen. Ein besonders repräsentatives Bild soll als Titelfoto in der Ausstellung gezeigt werden. Hierfür ist eine ausgewählte Darstellung mit der Auflösung von 600 dpi bei einer Größe von DIN A3 einzureichen. Fotograf/innen sind jeweils zu benennen.
Um das eingereichte Projekt vor Ort besichtigen und betreten zu können, ist dem Auslober für die Tage der Jurysitzung (18./19.09.2026) unbedingt eine Ansprechperson mit Telefonnummer zu benennen (siehe Anmeldebogen).
Wichtiger Hinweis: Bei den Darstellungen ist darauf zu achten, dass die Jury nicht in jedem Fall eine Vor-Ort-Besichtigung vornehmen kann. Die Qualität der Arbeiten soll – soweit möglich – aus dem dargestellten Material ersichtlich sein.
Kriterien
Die Projektdokumentationen sollen eine Beurteilung nach folgenden Kriterien ermöglichen:
Architektur und Gestaltung
Einbindung in die städtebauliche und landschaftliche Umgebung
Angemessenheit der Lösung bezogen auf die Aufgabe
Leistung im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bauens/innovative Ansätze
Klimaneutralität und Umweltverträglichkeit
Zusammenarbeit von Bauherr/innen und Architekt/innen und Unternehmer/innen
Jury
Annabelle Selldorf, Selldorf Architects, New York
Prof.in Antje Freiesleben, Modersohn & Freiesleben Architekten, Berlin
Prof. Ansgar Schulz, Schulz und Schulz Architekten, Leipzig/Berlin
Leonie Charlotte Wagner, Architekturkritikerin/Journalistin, Zürich
Jan Bonny, Filmregisseur/Drehbuchautor, Köln
Preisverleihung, Ausstellung und Qualifizierung zum Architekturpreis Nordrhein-Westfalen
Die Preise werden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung überreicht.
Die Preisverleihung sowie die Ausstellung aller eingereichten Projekte findet am 12.11.2026 um 19 Uhr im Kölnischen Kunstverein, Hahnenstraße 6, 50667 Köln statt.
Die Teilnehmer/innen erklären sich mit der Darstellung ihrer Beiträge in der Ausstellung sowie im Katalog einverstanden.
Flankierend zur Ausstellung der eingereichten Arbeiten werden auf der Website des Kölner Architekturpreises alle Arbeiten digital präsentiert.
Die beim Kölner Architekturpreis mit „Auszeichnung“ versehenen Arbeiten qualifizieren sich ohne weitere Anmeldung zur Teilnahme am Architekturpreis Nordrhein-Westfalen 2027 des BDA-Landesverbands NRW, sofern die Arbeiten der Satzung des Architekturpreises Nordrhein-Westfalen 2027 entsprechen.
Terminübersicht
30.04.2026 Veröffentlichung
01.06.2026 bis 01.07.2026 Anmeldung der Arbeiten
01.06.2026 bis 15.07.2026 Einreichung der Arbeiten
18. und 19.09.2026 Jurysitzung
12.11.2026 Preisverleihung und Ausstellungseröffnung im Kölnischen Kunstverein
Einverständniserklärung und Freistellung von Rechten Dritter
Die Teilnehmer/innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren mit dem Inhalt und den Bestimmungen dieser Auslobung sowie der Richtlinien einverstanden.
Die Teilnehmer/innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren damit einverstanden, dass ihre Werke im Rahmen der Ausstellung „Kölner Architekturpreis 2026“ sowie in einem gleichnamigen Katalog veröffentlicht werden.
Sie stellen den Auslober bei allen eingereichten Unterlagen (Fotos etc.) frei von Rechten Dritter, sie erklären, dass sie alleinige/r Urheber/in des eingereichten Werks sind und das Einverständnis zur Teilnahme beim Bauherr/in bzw. Eigentümer/in des Objektes eingeholt haben.
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